Wer gesetzlich krankenversichert ist, aber dennoch von zusaetzlichen Leistungen profitieren moechte, findet in der privaten Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Ergaenzung. Sie deckt Leistungen ab, die von der gesetzlichen Kasse nicht oder nur teilweise uebernommen werden, etwa Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen oder Komfortleistungen im Krankenhaus.
Da nur ein Teilbereich abgesichert wird, sind die Beitraege im Vergleich zu einer Vollversicherung deutlich niedriger. Die Tarife lassen sich modular je nach persoenlichem Bedarf zusammenstellen, etwa als reine Zahnzusatzversicherung oder als Kombipaket mit mehreren Bausteinen.
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